Energieausweis

Bild_E-AusweisIn Deutschland wird ein Drittel des primären Energiebedarfs für die Raumheizung und die Warmwasserbereitung verbraucht, trotzdem ist der Energiebedarf von Gebäuden für die potentiellen Nutzer nicht zu ermitteln. Bei den meisten Haushaltsgeräten und bei Autos kann man sich vor dem Kauf über den Energiebedarf bzw. Energieverbrauch informieren. Der Energieausweis soll den Energiebedarf von Gebäuden transparent machen, damit ein potentieller Mieter oder Käufer die Möglichkeit erhält den Energiebedarf oder Energieverbrauch verschiedener Gebäude einfach und bundesweit miteinander vergleichen zu können. Energieeffiziente Gebäude erhalten durch den Energieausweis eine reale Wertsteigerung. Durch den Energieausweis werden die allgemeinen Gebäudedaten erfasst und der energetische IST-Zustand bewertet. Er gibt Hinweise auf die energetischen Schwachstellen und die erforderlichen Modernisierungen.

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten: als Bedarfsausweis oder als Verbrauchsausweis.

  Bedarfs- und Verbrauchsausweis Beim Bedarfsausweis wird der energetische Zustand des Gebäudes durch eine technische Analyse ermittelt. Die Bauteile, welche die beheizte Gebäudehüllfläche bilden (z.B. Kellerdecke, Außenwand, Fenster, Türen und Dach), und die Heizungsanlage werden durch den Ausweisaussteller untersucht und bewertet. Beim Verbrauchsausweis wird der Energieverbrauch, für Heizung und Warmwasser, der letzten drei Jahre (Heizkostenabrechnungen) zugrunde gelegt. Gebäudeeigentümer haben die Wahl zwischen dem Bedarfsausweis und dem verbrauchsbasierten Energieausweis. Für Gebäude, Neubau und Bestand, mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden. Wenn bei diesen Gebäuden, durch zusätzliche Maßnahmen beim Bau oder durch Modernisierungen, mindestens die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht werden, darf ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Der Energieausweis mit Modernisierungsempfehlungen muss interessierten Mietern oder Käufern vorgelegt werden. Diese sollen die Möglichkeit haben, den Ausweis bei ihrer Entscheidung über den Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrages zu berücksichtigen.