Förderungen von KfW und BAFA nutzen, als auch die Ausführung durch eine Baubegleitung prüfen lassen
Wer an seinem bestehenden Wohnhaus (Bauantrag, Bauanzeige vor 01.02.2002) energetische Modernisierungsmaßnahmen durchführen muss oder möchte, sollte die zur Verfügung stehenden Förderungen der KfW oder des BAFA nutzen.
Es gibt die Möglichkeit Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für die Gebäudedämmung, den Fenstertausch, den Austausch von Heizkesseln oder die Optimierung von Heizungsanlagen in Anspruch zu nehmen.
Wer umfangreiche energetische Maßnahmen an Wohngebäuden durchführen möchte und ein bestehendes Wohnhaus auf den energetischen Stand eines Neubaus oder besser bringen möchte, erhält auf den zinsgünstigen Kredit noch einen Tilgungszuschuss.
Am Anfang einer energetischen Modernisierung sollte eine Energieberatung durchgeführt werden, um zu erkennen was an welchen Stellen zu tun ist. Vor der Ausführung sollte dann eine sinnvolle und objektive Planung, inkl. Planung von Detailausführungen, der Maßnahmen stehen.
Um eine fachgerechte Ausführung der Modernisierungsmaßnahmen sicher zu stellen, wird die Begleitung der Maßnahmen (Baubegleitung) durch einen von der KfW zugelassenen Sachverständigen empfohlen. 50 % der Baubegleitungskosten, bis max. 4000,- € pro Bauvorhaben werden von der KfW übernommen.
Auch für den Neubau oder Gebäudeerweiterungen stehen zinsgünstige Kredite der KfW zur Verfügung.
Die fachgerechten Ausführung von Baumaßnahmen jeder Art ist Voraussetzung für eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit der jeweiligen Maßnahme. Falsch oder fehlerhaft ausgeführte Maßnahmen kosten Geld aber erfüllen nicht oder nur teilweise ihren Zweck, was vor allem bei energetischen Maßnahmen auch zu Bauschäden führen kann und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen massiv verschlechtert. Das sind nur zwei Gründe (es gibt noch mehr) weshalb eine sachverständige, objektive und unabhängige Baubegleitung sinnvoll und empfehlenswert ist. Bei Nutzung von Fördermitteln schreibt die KfW eine Begleitung der Baumaßnahmen / Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich vor.