Schimmelpilz-Sachverständiger

Bei Problemen mit Schimmelpilzen in Gebäuden stehe ich Gebäudeeigentümern, Mietern, Hausverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften, Handwerkern und allen die mit der Schimmelpilzproblematik konfrontiert sind zur Seite.

Die Ursachenermittlung und ein passender Sanierungsvorschlag sind die ersten Schritte, die ich im Schadensfall durchführe.

Im Bedarfsfall gebe ich schriftliche Stellungnahmen ab oder erstatte Gutachten, die zur Klärung der Situation beitragen sollen.

Mein Angebot beinhaltet auch Messungen, Untersuchungen und Laboranalysen zur Gattungsbestimmung der Schimmelpilze, sowie zur Bestätigung des Sanierungserfolgs.

Auch die Messung der Raumluftbelastung bei Verdacht auf nicht sichtbaren Schimmelpilzbefall führe ich für Sie durch.

Schimmelpilze sind ein natürlicher Bestandteil unserer Umwelt und haben die Aufgabe organisches Material zu zersetzen, welches dann durch Bakterien weiter zersetzt wird. Diese Vorgänge sind natürliche Vorgänge im organischen Stoffkreislauf, sollten aber im Innenraum oder Wohnraum nicht oder nur sehr eingeschränkt stattfinden.

Schimmelpilze in Gebäuden sind grundsätzlich als hygienisches Problem mit gesundheitsgefährdendem Potential zu sehen und deshalb nicht zu tolerieren. Mit dem Schimmelpilz treten auch Bakterien in erhöhten Konzentrationen auf.

Auch Hausstaubmilben, welche sich u.a. von Schimmelsporen ernähren, sind bei Schimmelpilzbefall vermehrt vorhanden. Der Schimmelpilz, die Bakterien und die Hausstaubmilben setzen allergenes Material frei, das vor allem bei immungeschwächten Personen allergische oder auch toxische Reaktionen hervorrufen kann.

Auch wenn der Befall (nur) in den Kellerräumen vorhanden ist, werden die Schimmelsporen und andere durch den Schimmelpilzbefall entstehende Schadstoffe durch die Bewohner bzw. Nutzer und die Gebäudethermik in den Wohnraum getragen und belasten dort die Raumluft oder setzen sich im Hausstaub ab.

Schimmelpilze benötigen für ihr Wachstum Feuchtigkeit, deshalb muss das vorrangige Ziel einer Schimmelsanierung darin liegen, die Feuchtigkeitszufuhr zu unterbinden.

Bei der Schimmelbeseitigung und –sanierung entstehen schimmelpilz- und bakterienhaltige Stäube die ebenfalls als allergen eingestuft werden. Die Gefahr des Auftretens von Allergien oder toxischen Wirkungen ist gegeben.

Deshalb muss bei der Sanierung immer die Gefährdung der Gebäudenutzer und der mit der Sanierung beauftragten Personen beurteilt und durch entsprechende Maßnahmen minimiert werden.

Aus diesem Grund sind bei der Schimmelpilzbeseitigung oder -sanierung einige Gesetze und Vorgaben zu beachten, die in vollem Umfang nur speziell ausgebildete Sachverständige überschauen und anwenden können.